Kostenübernahme

Kostenübernahme

Private Krankenversicherung (PKV)

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den meisten privaten Krankenversicherungen übernommen. Der genaue Umfang hängt von Ihrem individuell vereinbarten Tarif ab.

Ihr nächster Schritt: Bitte erkundigen Sie sich idealerweise vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung nach den genauen Bedingungen für die Übernahme einer „ambulanten Psychotherapie durch einen psychologischen Psychotherapeut*in“. Ich händige Ihnen beim Erstgespräch alle notwendigen Unterlagen für den Antrag aus.

Beihilfe

Die Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in der Regel anteilig, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Der Ablauf ist dem der privaten Kassen sehr ähnlich.

Ihr nächster Schritt: Fordern Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle die Antragsformulare für eine ambulante Psychotherapie an. Diese füllen wir dann im Laufe der ersten Sitzungen gemeinsam aus.

Selbstzahler*innen

Sie können die Kosten für Ihre Psychotherapie selbstverständlich auch komplett selbst tragen. Dies bietet Ihnen maximale Diskretion und Flexibilität: Es erfolgt keine Meldung an Ihre Krankenkasse, was beispielsweise bei einem anstehenden Wechsel der Versicherung oder einer Verbeamtung von Vorteil sein kann. Zudem entfallen bürokratische Antragsverfahren, sodass wir sofort mit der Therapie beginnen können.

Kostenerstattungsverfahren (Gesetzliche Krankenversicherung)

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und nachweislich keinen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung in zumutbarer Zeit finden, haben Sie das gesetzliche Recht auf das sogenannte Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V). In diesem Fall übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Behandlung in meiner Privatpraxis.

Ihr nächster Schritt: Da der Antrag im Vorfeld genehmigt werden muss, dokumentieren Sie bitte Ihre bisherige, erfolglose Suche nach einem Kassentherapieplatz. Sprechen Sie mich gerne an – ich unterstütze Sie beim Ablauf und der Formulierung des Antrags.

Diagnostik (PKV und Selbstzahler*innen)

Eine fundierte psychologische Diagnostik (z. B. zur Abklärung spezifischer Krankheitsbilder, ADHS im Erwachsenenalter oder Leistungstests) kann ein eigenständiges Anliegen sein oder als Basis für eine anschließende Therapie dienen.

Über die PKV/Beihilfe: Wenn die Diagnostik bzw. der ADHS-Test Teil einer medizinisch notwendigen Abklärung oder Heilbehandlung ist, werden die Kosten nach Vorlage der Rechnung in der Regel von den privaten Kassen oder der Beihilfe übernommen. Bitte prüfen Sie auch hier vorab Ihre individuellen Tarifbedingungen zur Diagnostik durch psychologische Psychotherapeut*innen.

Als Selbstzahler*in: Sollten Sie eine Diagnostik aus rein persönlichen Gründen wünschen – beispielsweise um für sich selbst Klarheit zu erlangen – oder gesetzlich versichert sein, rechne ich die Diagnostik direkt und unkompliziert mit Ihnen als Selbstzahler*in ab.

Paartherapie (Selbstzahler*innen)

Eine Paartherapie oder Paarberatung gilt laut Gesetzgeber nicht als Behandlung einer psychischen Erkrankung. Daher werden die Kosten hierfür grundsätzlich nicht direkt von den Krankenkassen oder der Beihilfe übernommen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel als Selbstzahlerleistung.

Wichtige Ausnahmen, die Sie prüfen können:

Einbezug als Bezugsperson: Wenn einer der Partner unter einer diagnostizierten psychischen Erkrankung mit Krankheitswert leidet (z. B. einer schweren Depression oder Angststörung), die die Beziehung stark belastet, kann eine reguläreEinzeltherapie für den betroffenen Partner beantragt werden. Im Rahmen dieser Behandlung ist es oft möglich und sinnvoll, den gesunden Partner für einzelne Sitzungen als sogenannte Bezugsperson einzubeziehen. Diese Sitzungen werden dann regulär über die Kasse abgerechnet.

Private Zusatzversicherungen: Einige private Krankenversicherungen oder spezielle Heilpraktiker-Zusatzversicherungen übernehmen je nach Tarif unter bestimmten Umständen einen Teil der Kosten für partnerschaftliche Beratungen.

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